Unsere Dienstleistungen

Flughafenfahrten

Fahrten von Ulm nach:



(alle anderen Standorte auf Anfrage)

Medizinische Reisen

Damit Ihre Taxifahrt zum Arzt oder Krankenhaus so komfortabel und problemlos wie möglich verläuft, beachten Sie bitte Folgendes: Beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für medizinische Fahrten jeglicher Art und zeigen Sie diese bei jeder Taxifahrt dem Fahrer vor. Ausnahme: Besitzen Sie eine sogenannte Befreiungskarte, die in der Regel ein Jahr gültig ist, müssen Sie diese immer dem Fahrer vorzeigen. Da wir davon ausgehen müssen, dass der Gesetzgeber im Bereich „Gesundheitsreform“ immer wieder Änderungen vornehmen wird, können wir für die Aktualität und Richtigkeit der folgenden Beispiele nicht garantieren.

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Dafür benötigen Sie einen sogenannten „Kfz-Führerschein“. Dies ist eine Bescheinigung Ihres Arztes, dass Sie wegen Krankheit ein Taxi nehmen müssen. Diesen Kfz-Zulassungsschein schickt der Taxifahrer/Unternehmer dann zusammen mit der Steuerrechnung an Ihre Krankenkasse.

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Ambulante Behandlung, die einen stationären Aufenthalt ersetzt - Für jede einzelne Reise ist eine ärztliche Verordnung erforderlich - wenn Sie die Abrechnung mit unserer Funkzentrale vereinbart haben, müssen Sie im Taxi nicht bar bezahlen. – Keine Zuzahlung bei Vorlage einer Befreiungsbescheinigung oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.

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Je nach Zustimmung der Krankenkasse entweder: – Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil ist bei der ersten und letzten Fahrt bar zu entrichten. – oder: Bei jeder Fahrt ist der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil bar zu entrichten. – Keine Zuzahlung bei Vorlage einer Befreiungsbescheinigung oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen der Jahresgrenze).

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Aufnahme oder Entlassung bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag Ärztliche Verschreibung erforderlich Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil pro Fahrt ist im Taxi bar zu entrichten Keine Eigenbeteiligung bei Vorlage einer Befreiungsbescheinigung oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer Jahresgrenze)

Zusatzleitungen

  • Taxi einkaufen

  • Gepäck und Gepäckservice

  • Schülerbeförderung

  • Materialtransport

  • Pilotenfahrt (2 Fahrer, 1 Taxi & Ihr Auto)

  • Auto Starthilfe

  • Fahrradtransport (max. 1 Fahrrad)

  • Stadtrundfahrt

  • Expresskurierdienste (europaweit)

  • Pharmazeutisches Taxi

  • Chauffeurservice

Preisliste Ulmer Tarife der Stadt Ulm:

Grundgebühr: €3.00

• Stufe 1:

0,10 € je angefangene 31,25 m Beförderungsstrecke.
Kilometerpreis: 3,20 € bis 2 km

• Stufe 2:

0,10 € je angefangene 52,63 m Beförderungsstrecke.
Kilometerpreis: 1,90 € ab 2 km bis 5 km

• Stufe 3:

0,10 € je angefangene 55,55 m Beförderungsstrecke.
Kilometerpreis: 1,80 € ab 5 km

Der Wartepreis beträgt 0,10 € je 15 Sekunden (24,00 € pro Stunde). Der Zeittarif tritt bei Anhalten oder Langsamfahren des verkehrsbedingtem Taxis in Kraft.

In der Nacht: Die Ulmer Taxitarife haben keinen gesonderten Nachttarif. Die oben genannten Tarifbestandteile gelten Tag und Nacht. Das bedeutet, dass sich die Taxikosten nicht nach Tages- oder Nachtzeit unterscheiden.